Das Zimmereigewerbe / der Holzbau
In der Region der Unia-Sektionen Biel-Seeland und Solothurn gilt (wie im grössten Teil der Deutschweiz) fürs Zimmereigewerbe ein branchenspezifischer Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
Bereits im Deutschfreiburgischen Kerzers, Bösingen und Murten und im Berner Jura (Neuveville, Pery, Courtelary etc) gilt jedoch für das Zimmereigewerbe der GAV des Westschweizer Ausbaugewerbes, der deinen Berufskolleginnen- und Kollegen in der Westschweiz u.a. einen frühzeitigen Altersrücktritt ohne finanzielle Verluste ab 62 Jahren offeriert.
In diesem Zusammenhang gilt es auch noch zu erwähnen, dass das Zimmereigewerbe bis 2003 noch dem GAV der Bauleute (LMV Bau) unterstellt gewesen ist, wo u.a. auch höhere Minimallöhne gelten als im Gewerbe. Nachdem sich die Bauarbeiter und ihre Chefs einig geworden waren, dass ab 2003 im Bau ein flexibler Altersrücktritt ab 60 Jahren gelten sollte, traten die Zimmermeister aus der Sozialpartnerschaft des LMV zurück, was für ihre Arbeitnehmenden zur Konsequenz hatte, dass sie in der Deutschschweiz weiterhin bis 65 arbeiten müssen. Danach gab es im Holzbau während mehrerer Jahre gar keinen GAV mehr, weil Holzbau Schweiz zuerst einen eigenen "GAV" unter Auschluss von Unia (GBI) auf die Beine stellen wollte, den der Bundesrat so natürlich nicht für allgemeinverbindlich erklären konnte. Erst nachdem auch Unia (GBI) wieder zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen worden war, konnte auf den 1. November 2007 wieder ein allgemeinverbindlicher GAV für das Zimmereigewerbe abgeschlossen werden.
Dein aktueller GAV könnte natürlich auch noch besser sein, aber bereits jetzt gelten dank diesem Vertrag für alle Zimmereiarbeiten, die hier ausgeführt werden, verbindliche Minimallöhne und sind betreffend Ferien, Arbeitszeiten, 13. Monatslohn etc. für dich verbindliche Arbeitsbedingungen definiert, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegen.
Umso besser, wenn du mit deinem Chef einen Arbeitsvertrag aushandeln kannst, der bessere Bedingungen festlegt als jene im GAV. Als Rahmenarbeitsvertrag schützt der GAV nichtsdestotrotz alle Löhne und Arbeitsbedingungen in der Branche vor in- und ausländischem Lohndumping, welches es deinem Chef längerfristig verunmöglichen würde, weiterhin die gleichen Löhne zu bezahlen. Der GAV stellt insofern die Basis aller Vertragsverhandlungen dar.
Es gibt bestimmt viele arbeitsvertragliche Dinge, die du mit deinem Chef selbst klären kannst, andere Fragen jedoch, wie jene eines frühzeitigen Altersrücktritts oder eines zusätzlichen Ferientages, wird dein Chef dir normalerweise nur dann zugestehen, wenn er weiss, dass auch seine direkten Konkurrenten ihren Arbeitnehmenden das Gleiche anbieten.
Unterstütze deinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
Gib auch du deinem GAV deine Stimme, indem du dich der Gewerkschaft anschliesst (dem Verband der Büezer, die Chefs organisieren sich ja auch in ihrem Arbeitgeberverband). Als Nicht-Mitglied profitierst du zwar ebenfalls von den Regelungen des GAV, aber leben, überleben und sich verbessern kann der GAV nur dann, wenn er die Stimme einer möglichst grossen Mehrheit der Berufsleute hat.
Wenn du deinen Beruf magst, stolz auf diesen bist und wenn du möchtest, dass die Löhne und Arbeitsbedingungen in deinem Beruf auch in Zukunft mindestens auf dem gleichen Niveau bleiben, hast du allen Grund der Gewerkschaft beizutreten. Wir setzen uns nämlich zusammen mit deinen Berufskolleginnen und -kollegen schon seit langem für Verbesserungen in deinem GAV ein, können dies aber nur dann wirklich gut machen, wenn auch du mitmachst.
Rückerstattung der Berufsbeiträge
Unia-Mitglieder des Zimmereigewerbes bezahlen, je nach Lohn, einen monatlichen Mitgliederbeitrag um die 40.- (Lehrlinge 7.40). Da aber allen Zimmerleuten (inkl. Lehrlingen) 0.6% vom Lohn für die Paritätische Berufskommission des Holzbaus (SPBH) abgezogen wird, kann dir Unia einen grossen Teil davon gemäss einer Regelung des GAV wieder zurückerstatten (nämlich 0.5% deines Lohnes, maximal 80% des Unia-Mitgliederbeitrags).
Mit diesen Berufsbeiträgen sorgt die Paritätische Berufskommission des Holzbaus (SPBH), welche sich paritätisch (zu gleichen Teilen) aus Vertretern der Gewerkschaften wie auch der Arbeitgeberorganisationen zusammensetzt, für eine möglichst vollständige Einhaltung des GAV (Kontrolle von in- und ausländischen Betrieben), finanziert sie in Weiterbildungen von Berufsleuten und investiert sie in die Sicherheit auf den Baustellen. Die Rückerstattung der Berufsbeiträge hat zum Ziel, dass möglichst viele Berufsleute mit ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft dem GAV ihre Stimme geben können, ohne sich dabei finanziell zu ruinieren. Auf der Arbeitgeberseite gibt es für Verbandsmitglieder ähnliche Vergünstigungen. Nicht-Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Für die Rückerstattung musst du uns jedes Jahr das Rückerstattungsformular des Holzbaus in einem unserer Sekretariate abgeben, welches allen Mitarbeitenden Ende Jahr jeweils vom Betrieb unaufgefordert abgegeben werden muss.
So kostet dich die Unia-Mitgliedschaft, je nach Lohn, im Monat z.B.:
- Lohn 4400.-, Mitgliederbeitrag 40.30, Rückerstattung 22.- (0.5% des Lohns), netto-Mitgliederbeitrag pro Monat 18.30
- Lohn 5200.-, Mitgliederbeitrag 44.50, Rückerstattung 26.- (0.5% des Lohns), netto-Mitgliederbeitrag pro Monat 18.50
- Lehrlingslohn 1330.-, Mitgliederbeitrag 7.40, Rückerstattung 5.90 (80% der Mitgliederbeiträge), netto-Mitgliederbeitrag pro Monat 1.50
Im Zimmereigewerbe sind Lehrlinge, anders als in den meisten anderen Gewerbebranchen, auch dem GAV unterstellt. Sie haben deshalb auch Anspruch auf Rückersttung der Berufsbeiträge. Zimmerei-Lehrlinge profitieren aber auch noch von vielen anderen Vergünstigungen.
Kontakt
Wenn du Fragen hast, kannst du unter biel[at]unia.ch Kontakt aufnehmen.
Mitmachen
Berufsleute aus dem Zimmereigewerbe sind bei uns auch in den Sektionsvorständen willkommen und an den nationalen Branchenkonferenzen präsent. Diese Engagements sind natürlich freiwillig, aber wer Freude hat, sich mit Berufskolleginnen und -kollegen auch mal zu einem geselligen Anlass oder zu einem thematischen Abend zu treffen, ist herzlich eingeladen, an einem unserer nächsten branchenspezifischen Anlässe teilzunehmen.
Vgl. zu den Jahresprogrammen der verschiedenen regionalen Gewerbegruppen und den einzelnen Veranstaltungen unter Events.