Das Schreinereigewerbe

In der Region der Unia-Sektionen Biel-Seeland und Solothurn gilt (wie im grössten Teil der Deutschweiz) fürs Schreinereigewerbe ein branchenspezifischer Gesamtarbeitsvertrag (GAV).

Bereits im Deutschfreiburgischen Kerzers, Bösingen und Murten und im Berner Jura (Neuveville, Pery, Courtelary etc) gilt jedoch für das Schreinergewerbe der GAV des Westschweizer Ausbaugewerbes, der deinen Berufskolleginnen- und Kollegen in der Westschweiz u.a. einen frühzeitigen Altersrücktritt ohne finanzielle Verluste ab 62 Jahren offeriert.

Dein GAV könnte natürlich auch noch besser sein, aber bereits jetzt gelten dank diesem Vertrag für alle Schreinerarbeiten, die hier ausgeführt werden, verbindliche Minimallöhne und sind betreffend Ferien, Arbeitszeiten, 13. Monatslohn etc. für dich verbindliche Arbeitsbedingungen definiert, die deutlich über dem gesetzlichen Minimum liegen.

Umso besser, wenn du mit deinem Chef einen Arbeitsvertrag aushandeln kannst, der bessere Bedingungen festlegt als jene im GAV. Als Rahmenarbeitsvertrag schützt der GAV nichtsdestotrotz alle Löhne und Arbeitsbedingungen in der Branche vor in- und ausländischem Lohndumping, welches es deinem Chef längerfristig verunmöglichen würde, weiterhin die gleichen Löhne zu bezahlen. Der GAV stellt insofern die Basis aller Vertragsverhandlungen dar. 

Es gibt bestimmt viele arbeitsvertragliche Dinge, die du mit deinem Chef selbst klären kannst, andere Fragen jedoch, wie jene eines frühzeitigen Altersrücktritts oder eines zusätzlichen Ferientages, wird dein Chef dir normalerweise nur dann zugestehen, wenn er weiss, dass auch seine direkten Konkurrenten ihren Arbeitnehmenden das Gleiche anbieten.

Unterstütze deinen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

Gib auch du deinem GAV deine Stimme, indem du dich der Gewerkschaft anschliesst (dem Verband der Büezer, die Chefs organisieren sich ja auch in ihrem Arbeitgeberverband). Als Nicht-Mitglied profitierst du zwar ebenfalls von den Regelungen des GAV, aber leben, überleben und sich verbessern kann der GAV nur dann, wenn er die Stimme einer möglichst grossen Mehrheit der Berufsleute hat.

Wenn du deinen Beruf magst, stolz auf diesen bist und wenn du möchtest, dass die Löhne und Arbeitsbedingungen in deinem Beruf auch in Zukunft mindestens auf dem gleichen Niveau bleiben, hast du allen Grund der Gewerkschaft beizutreten. Wir setzen uns nämlich zusammen mit deinen Berufskolleginnen und -kollegen schon seit langem für Verbesserungen in deinem GAV ein, können dies aber nur dann wirklich gut machen, wenn auch du mitmachst.

Rückerstattung der Berufsbeiträge

Unia-Mitglieder des Schreinereigewerbes bezahlen, je nach Lohn, einen monatlichen Mitgliederbeitrag um die 40.- (Lehrlinge 7.40). Jene 24.- (19.- für Hilfsarbeiter), die den Berufsleuten für die Zentrale Paritätische Berufskommission des Schreinereigewerbes (ZPK) jeden Monat vom Lohn abgezogen wird, erhalten sie am Ende des Jahres wieder zurück.

Mit diesen Berufsbeiträgen sorgt die Zentrale Paritätische Berufskommission des Schreinereigewerbes (ZPK), welche sich aus Vertretern der Gewerkschaften wie auch der Arbeitgeberorganisationen zusammensetzt, für eine möglichst vollständige Einhaltung des GAV (Kontrolle von in- und ausländischen Betrieben), finanziert sie in Weiterbildungen von Berufsleuten und investiert sie in die Sicherheit auf den Baustellen. Die Rückerstattung der Berufsbeiträge über Unia wird im GAV geregelt. Sie hat zum Zweck, dass möglichst viele Berufsleute mit ihrer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft dem GAV ihre Stimme geben können, ohne sich dabei finanziell zu ruinieren. Auf der Arbeitgeberseite gibt es für Verbandsmitglieder ähnliche Vergünstigungen. Nicht-Mitglieder haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

Für die Rückerstattung musst du uns jedes Jahr die blaue Berufskarte in einem unserer Sekretariate abgeben, welche dir Ende Jahr jeweils vom Betrieb abgegeben wird.

So kostet dich die Unia-Mitgliedschaft, je nach Lohn, im Jahr z.B.:

  • Lohn 3600.-, 12 x 36.00 = 432.00 - (12 x 19.00) = 204.00
  • Lohn 4600.-, 12 x 42.40 = 508.80 - (12 x 24.00) = 220.80
  • Lohn 5400.-, 12 x 44.50 = 534.00 - (12 x 24.00) = 246.00

Für Lehrlinge gibt es im Schreinereigewerbe noch keine Rückererstattung von Berufsbeiträgen, weil sie noch nicht oder nur begrenzt dem GAV unterstellt sind und weil ihnen auch keine Berufsbeiträge vom Lohn abgezogen werden. Lehrlinge profitieren bei uns dafür von vielen anderen Vergünstigungen.

Kontakt

Wenn du Fragen hast, kannst du unter biel[at]unia.ch Kontakt aufnehmen.

Mitmachen

Berufsleute aus dem Schreinereigewerbe sind bei uns auch in den Sektionsvorständen und an den nationalen Branchenkonferenzen vertreten. Diese Engagements sind natürlich freiwillig, aber wer Freude hat, sich mit Berufskolleginnen und -kollegen auch mal zu einem geselligen Anlass oder zu einem thematischen Abend zu treffen, ist herzlich eingeladen, an einem unserer nächsten branchenspezifischen Anlässe teilzunehmen.

Vgl. zu den Jahresprogrammen der verschiedenen regionalen Gewerbegruppen und den einzelnen Veranstaltungen unter Events.