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Abstimmung am 9. Februar 2025

Am 9. Februar 2025 kommt unsere kantonale Mindestlohn-Initiative zur Abstimmung. Wer Vollzeit arbeitet, soll von seinem Lohn leben können. Doch die Realität sieht leider anders aus: Im Kanton Solothurn arbeiten mehrere tausend Menschen für weniger als 4000 Franken im Monat! Deshalb braucht es einen kantonalen Mindestlohn. Er verbessert rasch und wirksam die Situation von Menschen mit tiefen Löhnen und schützt vor Firmen, deren Geschäftsmodell nur dank Dumpinglöhnen funktioniert.

Ein Mindestlohn von 23 Franken in der Stunde ist nichts als fair!

Unsere Argumente für einen Mindestlohn

 

Für die Menschen

Der Alltag wird immer teurer. Doch während Krankenkassenbeiträge und Mieten immer weiter steigen, bleiben die Löhne tief. Für die Betroffenen ist es kaum möglich, am Monatsende alle Rechnungen zu bezahlen. Einmal ins Kino oder mit der Familie ins Restaurant zu gehen, wird zum unbezahlbaren Luxus. Und weil der Lohn nicht reicht, arbeiten Angestellte mit Tieflöhnen viel länger als der Durchschnitt. Darunter leidet das Familienleben.

Betroffen von Tieflöhnen sind vor allem Frauen und Menschen mit Migrationserfahrung. Und das, das ganze Leben, weil tiefe Löhne auch tiefe Renten bedeuten. Als Deutschland unter Angela Merkel einen Mindestlohn einführte, malten rechte Ökonomen den Teufel an die Wand. So wie es jetzt unsere Arbeitgeberverbände bei uns in der Schweiz machen. Eingetreten ist das Gegenteil. Die Tieflöhne sind gestiegen und es gingen keine Arbeitsplätze verloren. Die gleiche Erfahrung machten die Kantone Jura, Tessin, Genf und Neuenburg. Ein Mindestlohn funktioniert.

Ein Mindestlohn schützt vor Armut. Wer arbeitet, soll davon leben können. Und zwar ohne Unterstützung und zusätzliche Zweitjobs. Mit einem Mindestlohn schützen wir alle Menschen vor Tieflöhnen.

 

Für das Gewerbe

Auch dem Gewerbe hilft ein Mindestlohn. Menschen, die durch einen Mindestlohn mehr verdienen, werden mehr konsumieren. Sie können sich endlich einen Kaffee in einem Restaurant oder einen Haarschnitt leisten.

Erfahrungen aus der Schweiz und dem Ausland zeigen, dass ein zurückhaltend angesetzter Mindestlohn nicht zum Abbau von Arbeitsplätzen führt, sondern die Wirtschaft belebt. Diese Auswirkungen sind wissenschaftlich vielfach belegt.

Solothurner Arbeitgeber werden vor ausländischen Firmen geschützt, deren Geschäftsmodell nur wegen Dumpinglöhnen funktioniert. Lokale KMU’s werden so vor der unfairen Konkurrenz abgesichert, die Armutslöhne zahlen wollen.

 

Für den Kanton Solothurn

Bei den meisten Betroffenen handelt es sich keinesfalls um eine vorübergehende Situation. Viele Menschen mit Tieflöhnen müssen vom Sozialstaat unterstützt werden. Und wer den Grossteil des Arbeitslebens zu tiefen Löhnen arbeitet, ist nach der Pensionierung von Altersarmut betroffen. Was die Unternehmen heute bei den Löhnen sparen, zahlt die Gesellschaft also morgen bei den Ergänzungsleistungen drauf.

Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit mit Sozialhilfegeldern oder später mit Ergänzungsleistungen Arbeitgeber:innen subventioniert. Auch Arbeitnehmer:innen in Tieflohnbranchen sollen die Lebensqualität unseres schönen Kantons geniessen können.

 

Der Initiativ-Text

Kantonale Gesetzesinitiative (nach Art. 29 der Kantonsverfassung) – Allgemeine Anregung

«Mindestlohn-Initiative»

Es ist ein Gesetz für einen geregelten, kantonalen Mindestlohn zu erarbeiten, das folgende Anforderungen erfüllt:

  • Das Gesetz bezweckt die Verbesserung der Lebensbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Insbesondere schützt es sie vor Armut trotz Erwerbstätigkeit. Zu diesem Zweck legt das Gesetz einen Mindestlohn fest.
  • Der Mindestlohn beträgt 23 Franken brutto pro Arbeitsstunde. Ferien- und Feiertagsentschädigungen sind nicht einberechnet.
  • Die Ausnahmen sind festzulegen.
  • Der Mindestlohn wird jährlich gemäss der Lohn- und Preisentwicklung (Mischindex) angepasst, sofern sich diese positiv entwickelt. Massgebend ist der Augustindex des Vorjahres. Die Anpassung erfolgt jeweils auf den 1. Januar. Basisindex ist der Dezemberindex 2022.